Terms and conditions

  1. Geltungsbereich:
    1. Den gesamten Angeboten, Lieferungen und Leistungen von den SI-SUITES liegen ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Grunde.
    2. Sie werden damit auch Bestandteil für alle zukünftigen Vertragsbeziehungen, selbst wenn sie bei späteren Verträgen nicht mehr besonders erwähnt werden.
    3. Diese Bedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn die SI-SUITES Leistungen in Kenntnis entgegenstehender allgemeiner Geschäftsbedingungen vorbehaltlos erbringen.
    4. Entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen der Vertragspartner der SI-SUITES werden nicht anerkannt, es sei denn, deren Geltung wird von den SI-SUITES ausdrücklich schriftlich bestätigt.
    5. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht, soweit abweichende Individualvereinbarungen getroffen sind.
  2. Vertragsabschluss:
    1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Reservierungsangebots durch den Vertragspartner der SI-SUITES zu Stande. Dies kann mündlich, fernmündlich, per Telefax, per E-mail oder durch fristgerechte Erbringung einer in der Reservierungsbestätigung enthaltenen Voraus- oder Sicherheitsleistung erfolgen.
    2. Bei verspäteter Zahlung oder Annahmeerklärung durch den Vertragspartner kommt kein Vertrag zu Stande. Die verspätete Erklärung ist ein neues Angebot, das von den SI-SUITES angenommen werden muss, damit der Vertrag wirksam wird.
  3. Zimmerüberlassung:
    1. Die SI-SUITES stellen ihrem Vertragspartner Hotelzimmer im vereinbarten Umfang zu Beherbergungszwecken zur Verfügung.
    2. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen auftauchen, wird der Vertragspartner die SI-SUITES unverzüglich informieren und gegebenenfalls rechtzeitig auf die Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinweisen.
    3. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der SI-SUITES. Soweit der Vertragspartner kein Verbraucher ist, wird das Sonderkündigungsrecht nach § 540 Abs. 1 S. 2 BGB ausgeschlossen.
    4. Kosten und Schäden durch übermäßigen Gebrauch oder übermäßige Verschmutzung der Mietsache sind vom Vertragspartner an die SI-SUITES zu erstatten.
    5. Der Vertragspartner erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
    6. Gebuchte Zimmer stehen dem Vertragspartner am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Soweit das Zimmer nicht auf garantierter Basis gebucht wurde, sind die SI-SUITES berechtigt, es anderweitig zu vermieten, falls der Vertragspartner die Leistungen am Anreisetag nicht bis spätestens 18:00 Uhr in Anspruch nimmt.
    7. Die Zimmer müssen am Abreisetag um 11:00 Uhr (an Sonn- und Feiertagen um 12:00 Uhr) geräumt sein. Soweit die Rückgabe am Abreisetag nicht rechtzeitig erfolgt, wird für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 16:00 Uhr der Tageszimmerpreis und im Falle einer späteren Rückgabe der volle Übernachtungspreis in Rechnung gestellt. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadenersatzanspruches wird dadurch nicht ausgeschlossen.
  4. Preise und Zahlung:
    1. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die vereinbarten oder – mangels anderweitiger Vereinbarung – die aufgrund der geltenden Preisliste gültigen Preise zu bezahlen. Dies gilt auch für sonstige Leistungen und Auslagen, die vom Vertragspartner veranlasst wurden.
    2. Leistungen von Drittanbietern, die die SI-SUITES nur vermitteln, insbesondere technische und sonstige Einrichtungen für Veranstaltungen, Musicalkarten etc. werden in der Rechnung gesondert ausgewiesen und für den Drittanbieter geltend gemacht, soweit sie nicht unmittelbar vom Drittanbieter angerechnet werden.
    3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Liegt zwischen Vertragsabschluss und der Leistung der SI-SUITES ein Zeitraum von mehr als vier Monaten, gehen eventuelle Erhöhungen der Mehrwertsteuer zu Lasten des Vertragspartners.
    4. Liegt zwischen Vertragsabschluss und der Leistung der SI-SUITES ein Zeitraum von mehr als vier Monaten und erhöht sich der von den SI-SUITES allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 % erhöht werden.
    5. Die Rechnungen von den SI-SUITES sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Im Falle des Verzuges werden die SI-SUITES für jede Mahnung eine Mahngebühr in Höhe von € 10,00 in Rechnung stellen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten. Der Vertragspartner kann den Nachweis erbringen, dass gar kein oder ein erheblich geringerer Schaden entstanden ist.
    6. Die SI-SUITES sind berechtigt, jederzeit angemessene Voraus- oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
    7. Gegenüber den Forderungen der SI-SUITES kann nur mit unstreitigen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenansprüchen aufgerechnet werden.
  5. Zimmerstornierung:
    1. Die Möglichkeit und die Bedingungen, den Vertrag kostenfrei zu stornieren, wird im Reservierungsangebot festgelegt. Eine entsprechende Storno-Erklärung hat innerhalb der darin festgelegten Frist zu erfolgen.
    2. Werden die Leistungen von den SI-SUITES ohne rechtzeitige Storno-Erklärung nicht in Anspruch genommen, hat der Vertragspartner die vertraglich vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu bezahlen. Die ersparten Aufwendungen werden pauschal mit
      10 % bei Übernachtungen mit oder ohne Frühstück und bei Veranstaltungen berücksichtigt.
      Dem Vertragspartner steht der Nachweis frei, dass in seinem Fall die ersparten Aufwendungen höher sind als die Pauschalen.
  6. Rücktrittsrechte der SI-SUITES:
    1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht (Stornierung) des Vertragspartners bis zu einer bestimmten Frist vereinbart ist, sind die SI-SUITES in diesem Zeitraum auch berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Vertragspartner auf Rückfrage auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
    2. Wird nach Abschluss des Vertrages eine von den SI-SUITES geforderte Voraus- oder Sicherheitsleistung trotz Mahnung mit angemessener Nachfrist nicht erbracht, sind die SI-SUITES ebenfalls zum Rücktritt berechtigt.
    3. Außerdem sind die SI-SUITES zum Rücktritt berechtigt, wenn dies aus sachlichen Gründen gerechtfertigt ist. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn
      • höhere Gewalt oder andere von den SI-SUITES nicht zu vertretenden Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen
      • Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, zum Beispiel in der Person des Vertragspartners oder Nutzenden, des Nutzungszwecks etc., gebucht werden
      • die SI-SUITES begründeten Anlass zu der Annahme haben, dass der reibungslose Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen in der Öffentlichkeit gefährdet werden kann, ohne dass dies dem Organisations- bzw. Herrschaftsbereich der SI-SUITES zu zurechnen ist
      • eine unzulässige Nutzung oder Weitervermietung vorliegt.
    4. Wenn die SI-SUITES von ihrem Rücktrittsrecht berechtigt Gebrauch machen, entsteht für den Vertragspartner kein Schadenersatzanspruch.
  7. Haftung der SI-SUITES:
    1. Die Haftung für eingebrachte Sachen richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen, insbesondere den 
§§ 701 – 703 BGB.
    2. Bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit richtet sich die Haftung der SI-SUITES uneingeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften.
    3. Für sonstige Schäden haften die SI-SUITES nur:
      1. bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch die SI-SUITES, seiner gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten uneingeschränkt entsprechend den gesetzlichen Regelungen
      2. beschränkt auf den typischen, schon bei Vertragsabschluss voraussehbaren Schaden, wenn
        • eine leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch die SI-SUITES, seine gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten vorliegt
        • eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch seine sonstigen Erfüllungsgehilfen vorliegt
        • eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung sonstiger Vertragspflichten durch die 
SI-SUITES, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorliegt
      3. Die Ansprüche nach Ziff. 3 b verjähren, soweit sie nicht vorsätzlich oder arglistig herbeigeführt wurden, innerhalb eines Jahres nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, spätestens innerhalb von drei Jahren nach ihrer Entstehung.
      4. Die Regelung in Ziff. 3 b und 3 c gilt auch zu Gunsten der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der SI-SUITES, soweit diese unmittelbar in Anspruch genommen werden sollen.
  8. Zurückgelassene Sachen:
    1. Erkennbar versehentlich zurück gelassene Sachen werden für sechs Monate aufbewahrt.
    2. Sollten die Sachen bis zum Ablauf der sechs Monate nicht abgeholt oder angefordert worden sein, werden sie von den SI-SUITES entsorgt.
    3. Die Kosten für die Aufbewahrung, evtl. Übersendung oder eine außergewöhnliche Entsorgung trägt der Vertragspartner.
  9. Schlussbestimmungen:
    1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der SI-SUITES in Stuttgart.
    2. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Hier können Sie sich sie Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Appartment House SI Betriebs GmbH herunterladen:

AGB